Verhinderungspflege
Was deutet Verhinderungspflege?
Wenn sie als pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind (z.B. durch Krankheit, Urlaub,etc.), so übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Ersatzpflege für 42 Tage pro Jahr. Der Kostenrahmen ist auf 1612 € jährlich begrenzt.
Das Pflegegeld wird in der Zeit der Verhinderungspflege halbiert.
Der Betrag für die Verhinderungspflege kann um bis zu 806 € aus dem Kurzzeitpflegebudget aufgestockt werden, soweit das Kurzzeitpflegebudget im laufenden Jahr noch nicht verbraucht wurde.
Die Verhinderungspflege kann auch nur tageweise in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen:
Der Pflegebedürftige muss seit mindestens 6 Monaten von ihnen in der häuslichen Umgebung gepflegt werden und es muss mindestens Pflegegrad 2 bestehen.
Wer kann die Verhinderungspflege ausüben ?
Die Verhinderungspflege kann durch einen anderen Angehörigen, Bekannten oder auch einem Pflegedienst ausgeübt werden oder auch in einer stationären Einrichtung stattfinden.
Wie kann ich die Verhinderungspflege beantragen ?
Wenden Sie sich formlos an ihre Krankenkasse, dieses muss aber nicht zwangsläufig schriftlich erfolgen. Ein Anruf genügt.Ihre Krankenkasse schickt ihnen anschließend ein Formular zu .
Sie können sich aber auch gerne jederzeit vertrauensvoll an uns wenden!
19/05/17
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