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Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Monatliche Unterstützung von 131 Euro

About

Was sind Entlastungsleistungen?

Pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.

Diese Leistungen dienen der Unterstützung im Alltag sowie der Entlastung pflegender Angehöriger.

Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro und kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.

Was sind Entlastungsleistungen?
Für wen

Wer hat Anspruch?

Anspruch besteht für Personen mit Pflegegrad 1 bis 5.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung gewährt. Er ist zweckgebunden und kann nur für zugelassene Angebote eingesetzt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt mit einem anerkannten Pflegedienst oder Anbieter – eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen.

Pflegegrad 1–5

Pflegegrad 1–5
Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad – unabhängig von der Höhe des Grades – haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag.

Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige
Angehörige, die im Pflegealltag entlastet werden möchten – durch professionelle Unterstützung im Haushalt oder bei der Betreuung.

Zur Stabilisierung
der Pflegesituation

 Zur Stabilisierung <br>  der Pflegesituation
Menschen, die durch regelmäßige Unterstützung mehr Sicherheit, Struktur und soziale Teilhabe im Alltag gewinnen möchten.
Leistungsbereichen

Leistungsbereiche der Grundpflege

Die Grundpflege umfasst zentrale Leistungen der täglichen Unterstützung und bildet eine wichtige Grundlage für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen im Alltag.

Wofür können die 131 Euro eingesetzt werden?

Der Entlastungsbetrag kann unter anderem
verwendet werden für:

Hauswirtschaftliche Unterstützung

  • Reinigung der Wohnung
  • Wäschepflege (Waschen, Bügeln)
  • Einkaufshilfe

Alltagsbegleitung

  • Spaziergänge
  • Begleitung zu Terminen
  • Gesellschaft leisten

Betreuungsleistungen

  • Unterstützung bei eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Betreuung bei Demenz
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Als ambulanter Pflegedienst rechnen wir diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

Ihre Vorteile

  • Monatlich 131 Euro zusätzlich zur Pflegeversicherung
  • Nicht genutzte Beträge können angespart werden
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
  • Keine Barauszahlung – volle Nutzung für Dienstleistungen
  • Kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für Sie
Vorteile

Pflege mit Herz

Wir nehmen Ihre Situation ernst, hören zu und übernehmen Verantwortung.

Immer nah

Immer nah

Wir konzentrieren uns bewusst auf Bonn, Sankt Augustin und die nähere Umgebung – so sind wir schnell bei Ihnen.

Immer nah
Feste Pflegeteams

Feste Pflegeteams

Möglichst wenig Wechsel, vertraute Gesichter, mehr Sicherheit.

Feste Pflegeteams
Professionelle Fachkräfte

Professionelle Fachkräfte

Examinierte Pflegekräfte, regelmäßige Fortbildungen, klare Abläufe.

Professionelle Fachkräfte
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Ablauf & Organisation

So arbeiten wir

Unser Ablauf ist klar, nachvollziehbar
und ohne Überraschungen.

01 / 07

Erstes Kennenlernen

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, hören zu und schauen gemeinsam, welche Unterstützung Sie wünschen. Direkt beim ersten Besuch beraten wir Sie auch dazu, welche Leistungen Ihnen zustehen und was die Pflegekasse übernehmen kann. So wissen Sie von Anfang an, welche Möglichkeiten Sie haben.
02 / 07

Schriftliches Angebot

Auf Basis des Gesprächs erstellen wir eine übersichtliche, verständliche Zusammenstellung aller vereinbarten Leistungen.
03 / 07

Gemeinsame Durchsprache

Wir kommen erneut vorbei, erklären jeden Punkt in Ruhe und beantworten alle Fragen. Erst wenn alles klar ist, entscheiden Sie in Ruhe, ob es für Sie passt.
04 / 07

Klare Vereinbarung

Wenn Sie zustimmen, wird alles schriftlich bestätigt. Transparent, ohne versteckte Punkte.
05 / 07

Digitale Dokumentation

Wenn Sie zustimmen, wird alles schriftlich bestätigt. Transparent, ohne versteckte Punkte.
06 / 07

Digitale Dokumentation

Nach der Unterschrift beginnen wir in der Regel bereits am nächsten Tag. Ohne lange Wartezeiten.
07 / 07

Sicheres Arbeiten im Team

Neue Pflegekräfte werden mehrere Tage begleitet, bis alle Abläufe sicher sitzen. So stellen wir Qualität sicher – durch Struktur, nicht nur durch Versprechen.
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Team

Unsere Spezialisten

Unser Team besteht aus examinierten Pflegefachkräften sowie
qualifizierten Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Spezialisierungen.

Vorname

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Funktion oder Spezialisierung
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FAQ

Häufige Fragen
zur Grundpflege

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Grundpflege: Anspruch auf Leistungen, Kostenübernahme durch die Pflegekasse, Ablauf der Versorgung sowie organisatorische und rechtliche Grundlagen. So erhalten Sie schnell einen klaren Überblick und Sicherheit bei Ihrer Entscheidung.

Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Was gehört zur Grundpflege?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Wer übernimmt die Kosten für die Grundpflege?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Kann Grundpflege auch ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Wie erfolgt die Abrechnung mit der Pflegekasse?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Wie schnell kann die Grundpflege beginnen?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Wie oft wird die Grundpflege durchgeführt?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Wer führt die Grundpflege durch?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

kombiniert werden?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Wie beantrage ich Grundpflege bei der Pflegekasse?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.