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Verhinderungspflege

Entlastung für pflegende Angehörige

Einführung

Was ist Verhinderungspflege?

Die Pflege eines Angehörigen erfordert Zeit, Kraft und Verantwortung. Wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind – etwa durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Verpflichtungen – übernimmt die Verhinderungspflege die Betreuung.

Unser ambulanter Pflegedienst stellt sicher, dass die Versorgung zuverlässig und professionell weitergeführt wird – in der gewohnten häuslichen Umgebung.

Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ermöglicht eine zeitweise Vertretung der pflegenden Person.

Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn:

  • die pflegende Person erkrankt ist,
  • eine Erholungszeit benötigt wird,
  • Urlaub geplant ist,
  • wichtige Termine wahrgenommen werden müssen,
  • eine vorübergehende Entlastung erforderlich ist.

Die Pflege wird durch qualifiziertes Fachpersonal übernommen.

Für wen

Für wen ist dieser Service?

Dieser Service richtet sich an pflegende Angehörige, die vorübergehend entlastet werden müssen.

Menschen mit Pflegegrad

Menschen mit Pflegegrad
Verhinderungspflege kann von Menschen mit Pflegegrad 2–5 in Anspruch genommen werden, die im Alltag Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen. Die Leistungen werden im Rahmen des Pflegegrades von der Pflegekasse übernommen.

Menschen mit eingeschränkter Selbstständigkeit

Menschen mit eingeschränkter Selbstständigkeit
Wenn alltägliche Tätigkeiten wie Waschen, Anziehen oder Aufstehen nicht mehr selbstständig möglich sind, unterstützen wir zuverlässig und würdevoll – mit dem Ziel, die vorhandenen Fähigkeiten zu erhalten.

Immobil oder in der Mobilität eingeschränkt

Immobil oder in der Mobilität eingeschränkt
Bei eingeschränkter Beweglichkeit helfen wir bei Transfers, beim Aufstehen, Zubettgehen und bei sicheren Bewegungsabläufen im Alltag – für mehr Sicherheit und Stabilität zu Hause.
Leistungsbereiche

So unterstützen wir Sie während der Verhinderungspflege

Alle Leistungen werden individuell auf den bestehenden Pflegebedarf abgestimmt.
Während der Abwesenheit der pflegenden Person übernehmen wir die erforderlichen Pflegeleistungen, zum Beispiel:

Grundpflege

  • Unterstützung bei Körperpflege und Mobilität
  • Hilfe bei Ernährung und Ausscheidung

Behandlungspflege

  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle

Hauswirtschaftliche Unterstützung

  • Einkauf
  • Reinigung
  • Zubereitung von Mahlzeiten
FAQ

Häufige Fragen zur
Verhinderungspflege

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Grundpflege: Anspruch auf Leistungen, Kostenübernahme durch die Pflegekasse, Ablauf der Versorgung sowie organisatorische und rechtliche Grundlagen.
So erhalten Sie schnell einen klaren Überblick und Sicherheit bei Ihrer Entscheidung.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf Verhinderungspflege?

Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 bis 5. Voraussetzung ist, dass die Pflege zuvor mindestens 6 Monate zu Hause durchgeführt wurde.

Wie hoch ist das Budget für Verhinderungspflege?

Für die Verhinderungspflege steht ein jährliches Budget von 1.685 € zur Verfügung.
Wenn Leistungen der Kurzzeitpflege nicht genutzt werden, kann das Budget übertragen werden. Dadurch erhöht sich der Betrag auf bis zu 3.539 € pro Jahr.
Wir beraten Sie gerne persönlich, wie Sie dieses Budget optimal für die Pflege zu Hause nutzen können.

Kann Verhinderungspflege stundenweise genutzt werden?

Ja. Die Verhinderungspflege kann sowohl stundenweise als auch tageweise in Anspruch genommen werden. Wir erbringen die Leistung in der Regel stundenweise – flexibel und bedarfsgerecht.

Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?

Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld in der Regel vollständig weitergezahlt. Nur bei tageweiser Inanspruchnahme (mehr als 8 Stunden pro Tag) kann das Pflegegeld anteilig gekürzt werden.
Da wir überwiegend stundenweise arbeiten, bleibt das Pflegegeld in den meisten Fällen unverändert bestehen.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Für Sie entsteht kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand.

Kann Verhinderungspflege auch kurzfristig organisiert werden?

In vielen Fällen ist eine kurzfristige Organisation möglich – zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung oder dringender Überlastung. Sprechen Sie uns einfach an.

Können Verhinderungspflege und andere Leistungen kombiniert werden? Wie oft wird die Grundpflege durchgeführt?

Ja. Verhinderungspflege kann mit Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen (§45b) oder Kurzzeitpflege kombiniert werden. Wir helfen Ihnen dabei, die Leistungen sinnvoll aufeinander abzustimmen.