Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Monatliche Unterstützung von 131 Euro
Was sind Entlastungsleistungen?
Pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.
Diese Leistungen dienen der Unterstützung im Alltag sowie der Entlastung pflegender Angehöriger.
Der monatliche Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro und kann für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden.
Wer hat Anspruch?
Anspruch besteht für Personen mit Pflegegrad 1 bis 5.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung gewährt. Er ist zweckgebunden und kann nur für zugelassene Angebote eingesetzt werden.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit einem anerkannten Pflegedienst oder Anbieter – eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen.
Pflegegrad 1–5
Pflegende Angehörige
Zur Stabilisierung
der Pflegesituation
Leistungsbereiche der Grundpflege
Die Grundpflege umfasst zentrale Leistungen der täglichen Unterstützung und bildet eine wichtige Grundlage für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen im Alltag.
Wofür können die 131 Euro eingesetzt werden?
Der Entlastungsbetrag kann unter anderem
verwendet werden für:
Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Reinigung der Wohnung
- Wäschepflege (Waschen, Bügeln)
- Einkaufshilfe
Alltagsbegleitung
- Spaziergänge
- Begleitung zu Terminen
- Gesellschaft leisten
Betreuungsleistungen
- Unterstützung bei eingeschränkter Alltagskompetenz
- Betreuung bei Demenz
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Als ambulanter Pflegedienst rechnen wir diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Ihre Vorteile
- Monatlich 131 Euro zusätzlich zur Pflegeversicherung
- Nicht genutzte Beträge können angespart werden
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Keine Barauszahlung – volle Nutzung für Dienstleistungen
- Kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für Sie
Pflege mit Herz
Wir nehmen Ihre Situation ernst, hören zu und übernehmen Verantwortung.
Immer nah
Wir konzentrieren uns bewusst auf Bonn, Sankt Augustin und die nähere Umgebung – so sind wir schnell bei Ihnen.
Feste Pflegeteams
Möglichst wenig Wechsel, vertraute Gesichter, mehr Sicherheit.
Professionelle Fachkräfte
Examinierte Pflegekräfte, regelmäßige Fortbildungen, klare Abläufe.
So arbeiten wir
Unser Ablauf ist klar, nachvollziehbar
und ohne Überraschungen.
Erstes Kennenlernen
Schriftliches Angebot
Gemeinsame Durchsprache
Klare Vereinbarung
Digitale Dokumentation
Digitale Dokumentation
Sicheres Arbeiten im Team
Unsere Spezialisten
Unser Team besteht aus examinierten Pflegefachkräften sowie
qualifizierten Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Spezialisierungen.
Vorname
Funktion oder Spezialisierung
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Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Grundpflege: Anspruch auf Leistungen, Kostenübernahme durch die Pflegekasse, Ablauf der Versorgung sowie organisatorische und rechtliche Grundlagen. So erhalten Sie schnell einen klaren Überblick und Sicherheit bei Ihrer Entscheidung.
Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen?
Was gehört zur Grundpflege?
Wer übernimmt die Kosten für die Grundpflege?
Kann Grundpflege auch ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden?
Wie erfolgt die Abrechnung mit der Pflegekasse?
Wie schnell kann die Grundpflege beginnen?
Wie oft wird die Grundpflege durchgeführt?
Wer führt die Grundpflege durch?
kombiniert werden?
Wie beantrage ich Grundpflege bei der Pflegekasse?
Andere Dienstleistungen
Lernen Sie uns persönlich kennen
Interessieren Sie sich für unsere Leistungen im Bereich der Grundpflege? Dann nehmen Sie bitte unverbindlich mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.
