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Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Beratungseinsatz bei Pflegege

About

Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3?

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zuhause durch Angehörige oder andere private Personen versorgt werden, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen.

Seit der gesetzlichen Neuregelung gilt:

Pflegegrad 2 bis 5 – ein verpflichtender Beratungseinsatz pro Halbjahr.

Der Pflegegrad spielt dabei keine Rolle mehr. Der Einsatz dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und ist Voraussetzung für den weiteren Bezug von Pflegegeld.

Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3?
Für wen

Ziel der Pflegeberatung

Der Beratungseinsatz ist keine Kontrolle, sondern eine unterstützende Maßnahme. Er dient dazu: die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, pflegende Angehörige fachlich zu beraten, Belastungssituationen frühzeitig zu erkennen, Informationen zu Leistungsansprüchen zu geben, praktische Hinweise zur Verbesserung der Pflegesituation zu vermitteln. Unser Ziel ist es, Sie kompetent, verständlich und praxisnah zu unterstützen.

Pflegebedürftige mit Pflegegeld

Pflegebedürftige mit Pflegegeld
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5, die Pflegegeld beziehen und zuhause versorgt werden.

Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige
Angehörige, die die Pflege zuhause übernehmen und fachliche Unterstützung im Pflegealltag benötigen.

Zur Sicherung
des Pflegegeldes

 Zur Sicherung <br> des Pflegegeldes
Alle, die den weiteren Bezug von Pflegegeld sichern möchten – der Beratungseinsatz ist Voraussetzung dafür.
Leistungsbereichen

Leistungsbereiche der Grundpflege

Die Grundpflege umfasst zentrale Leistungen der täglichen Unterstützung und bildet eine wichtige Grundlage für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen im Alltag.

Ablauf des Beratungseinsatzes

  • Der Beratungstermin findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt
  1. Terminvereinbarung
  2. Persönliches Gespräch vor Ort
  3. Einschätzung der Pflegesituation
  4. Beratung und Empfehlungen
  5. Dokumentation und Meldung an die Pflegekasse
  • Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Was passiert bei fehlender Beratung?

  • Wird der verpflichtende Beratungseinsatz nicht durchgeführt,
    kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.
  • Wir unterstützen Sie dabei, die Fristen einzuhalten,
    und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig an anstehende Termine.

Vorteile der Pflegeberatung

  • Sicherheit für pflegende Angehörige
  • Fachliche Unterstützung im Pflegealltag
  • Information über zusätzliche Leistungsansprüche
  • Frühzeitige Entlastung bei Überforderung
  • Stabilisierung der häuslichen Pflegesituation

Ihre Vorteile bei uns

  • Kompetente und einfühlsame Beratung
  • Flexible Terminvereinbarung
  • Erinnerungsservice für Folgetermine
  • Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
  • Keine zusätzlichen Kosten für Sie
Vorteile

Pflege mit Herz

Wir nehmen Ihre Situation ernst, hören zu und übernehmen Verantwortung.

Immer nah

Immer nah

Wir konzentrieren uns bewusst auf Bonn, Sankt Augustin und die nähere Umgebung – so sind wir schnell bei Ihnen.

Immer nah
Feste Pflegeteams

Feste Pflegeteams

Möglichst wenig Wechsel, vertraute Gesichter, mehr Sicherheit.

Feste Pflegeteams
Professionelle Fachkräfte

Professionelle Fachkräfte

Examinierte Pflegekräfte, regelmäßige Fortbildungen, klare Abläufe.

Professionelle Fachkräfte
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Ablauf & Organisation

So arbeiten wir

Unser Ablauf ist klar, nachvollziehbar
und ohne Überraschungen.

01 / 07

Erstes Kennenlernen

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, hören zu und schauen gemeinsam, welche Unterstützung Sie wünschen. Direkt beim ersten Besuch beraten wir Sie auch dazu, welche Leistungen Ihnen zustehen und was die Pflegekasse übernehmen kann. So wissen Sie von Anfang an, welche Möglichkeiten Sie haben.
02 / 07

Schriftliches Angebot

Auf Basis des Gesprächs erstellen wir eine übersichtliche, verständliche Zusammenstellung aller vereinbarten Leistungen.
03 / 07

Gemeinsame Durchsprache

Wir kommen erneut vorbei, erklären jeden Punkt in Ruhe und beantworten alle Fragen. Erst wenn alles klar ist, entscheiden Sie in Ruhe, ob es für Sie passt.
04 / 07

Klare Vereinbarung

Wenn Sie zustimmen, wird alles schriftlich bestätigt. Transparent, ohne versteckte Punkte.
05 / 07

Digitale Dokumentation

Wenn Sie zustimmen, wird alles schriftlich bestätigt. Transparent, ohne versteckte Punkte.
06 / 07

Digitale Dokumentation

Nach der Unterschrift beginnen wir in der Regel bereits am nächsten Tag. Ohne lange Wartezeiten.
07 / 07

Sicheres Arbeiten im Team

Neue Pflegekräfte werden mehrere Tage begleitet, bis alle Abläufe sicher sitzen. So stellen wir Qualität sicher – durch Struktur, nicht nur durch Versprechen.
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Team

Unsere Spezialisten

Unser Team besteht aus examinierten Pflegefachkräften sowie
qualifizierten Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Spezialisierungen.

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FAQ

Häufige Fragen zur Grundpflege

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Grundpflege: Anspruch auf Leistungen, Kostenübernahme durch die Pflegekasse, Ablauf der Versorgung sowie organisatorische und rechtliche Grundlagen. So erhalten Sie schnell einen klaren Überblick und Sicherheit bei Ihrer Entscheidung.

Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Was gehört zur Grundpflege?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Wer übernimmt die Kosten für die Grundpflege?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Kann Grundpflege auch ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Wie erfolgt die Abrechnung mit der Pflegekasse?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Wie schnell kann die Grundpflege beginnen?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Wie oft wird die Grundpflege durchgeführt?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Wer führt die Grundpflege durch?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Kann die Grundpflege mit anderen Leistungen

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.

Wie beantrage ich Grundpflege bei der Pflegekasse?

Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen oder bei Privatversicherten durch den entsprechenden Prüfdienst.