Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Pflegeberatung für Menschen mit Pflegegrad – verpflichtender Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger.
Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zuhause durch Angehörige oder andere private Personen versorgt werden, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen.
Seit der gesetzlichen Neuregelung gilt:
Pflegegrad 2 bis 5 – ein verpflichtender Beratungseinsatz pro Halbjahr.
Der Einsatz dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und ist Voraussetzung für den weiteren Bezug von Pflegegeld.
Ziel der Pflegeberatung
Der Beratungseinsatz ist keine Kontrolle, sondern eine unterstützende Maßnahme.
Er dient dazu:
- die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern,
- pflegende Angehörige fachlich zu beraten,
- Belastungssituationen frühzeitig zu erkennen,
- informationen zu Leistungsansprüchen zu geben,
- praktische Hinweise zur Verbesserung der Pflegesituation zu vermitteln.
Unser Ziel ist es, Sie kompetent, verständlich und praxisnah zu unterstützen.
Pflegebedürftige mit Pflegegeld
Pflegende Angehörige
Zur Sicherung
des Pflegegeldes
So begleiten wir Sie im Beratungseinsatz
Schritt für Schritt und gut verständlich.
Ablauf des Beratungseinsatzes
- Der Beratungstermin findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt
- Terminvereinbarung
- Persönliches Gespräch vor Ort
- Einschätzung der Pflegesituation
- Beratung und Empfehlungen
- Dokumentation und Meldung an die Pflegekasse
- Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Was passiert bei fehlender Beratung?
- Wird der verpflichtende Beratungseinsatz nicht durchgeführt,
kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen. - Wir unterstützen Sie dabei, die Fristen einzuhalten,
und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig an anstehende Termine.
Vorteile der Pflegeberatung
- Sicherheit für pflegende Angehörige
- Fachliche Unterstützung im Pflegealltag
- Information über zusätzliche Leistungsansprüche
- Frühzeitige Entlastung bei Überforderung
- Stabilisierung der häuslichen Pflegesituation
Ihre Vorteile bei uns
- Kompetente und einfühlsame Beratung
- Flexible Terminvereinbarung
- Erinnerungsservice für Folgetermine
- Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Keine zusätzlichen Kosten für Sie
Warum Angehörige sich für uns entscheiden:
Feste Pflegeteams
Keine ständig wechselnden Pflegekräfte – vertraute Gesichter geben Sicherheit.
Immer nah
Direkt vor Ort in Bonn und Sankt Augustin – mit kurzen Wegen und schnellen Reaktionszeiten.
Professionelle Fachkräfte
Examinierte Pflegekräfte, regelmäßige Fortbildungen und klare Abläufe sorgen für eine sichere Versorgung.
So arbeiten wir
So starten Sie mit uns – einfach und ohne Stress:
Erstes Gespräch
Schriftliches Angebot
Gemeinsame Durchsprache
Klare Vereinbarung
Digitale Dokumentation
Schneller Start
Qualität im Team
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Angehörige entlasten kann.
Häufige Fragen zur
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Grundpflege: Anspruch auf Leistungen, Kostenübernahme durch die Pflegekasse, Ablauf der Versorgung sowie organisatorische und rechtliche Grundlagen. So erhalten Sie schnell einen klaren Überblick und Sicherheit bei Ihrer Entscheidung.
Erhalte ich konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation?
Ja. Wir geben Ihnen individuelle, praxisnahe Empfehlungen, die direkt auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sind – z. B. zur Organisation des Pflegealltags oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Beraten Sie auch zu Pflegehilfsmitteln?
Ja. Wir informieren Sie über sinnvolle Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder technische Hilfen) und erklären, wie diese beantragt und über die Pflegekasse bezogen werden können.
Unterstützen Sie bei der Antragstellung für Leistungen?
Ja. Wir erläutern Ihnen Schritt für Schritt, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese korrekt bei der Pflegekasse beantragen können.
Können Sie bei der Organisation zusätzlicher Unterstützung helfen?
Ja. Bei Bedarf informieren wir Sie über ergänzende Entlastungsangebote und erklären, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation sinnvoll sind.
Empfehlen Sie geeignete Anbieter oder Versorger?
Im Rahmen der Beratung können wir auf Wunsch Hinweise zu bewährten Versorgungsstrukturen geben und erklären, worauf bei der Auswahl zu achten ist.
Kann sich durch die Beratung meine Pflegesituation verbessern?
Oft ja. Durch gezielte Empfehlungen, bessere Nutzung von Leistungsansprüchen und strukturelle Anpassungen im Alltag lässt sich die Versorgung deutlich stabilisieren und erleichtern.
Andere Dienstleistungen
Benötigen Sie einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Dann nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf. Unsere Pflegefachkräfte führen die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung durch und beantworten alle Ihre Fragen rund um die Pflegesituation.
