Pflegeberatung für Pflegegeldempfänger nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause von Angehörigen oder Privatpersonen betreut werden, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen.
Diese Beratung dient der Qualitätssicherung und unterstützt pflegende Angehörige im Alltag.
Für Personen mit Pflegegrad 2 oder 3 muss der Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr,
bei Pflegegrad 4 oder 5 einmal pro Quartal erfolgen.
Die Natalex GmbH führt diese Beratungsgespräche zuverlässig und mit Einfühlungsvermögen direkt bei Ihnen zu Hause durch.
Wenn Sie Fragen zu Terminen oder Abläufen haben, beraten wir Sie gerne telefonisch.
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ANLEITUNGEN FÜR ANGEHÖRIGE
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gerne in allen Fragen rund um die Pflege.
Wenn gewünscht, geben wir praktische Tipps und professionelle Anleitungen, damit kleinere Pflegeaufgaben auch von Familienmitgliedern übernommen werden können.
Das stärkt das Gefühl der Zusammengehörigkeit und bezieht die Familie aktiv in die Pflege der Eltern oder Großeltern mit ein.
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