Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Bonn und Umgebung: Beratungseinsatz direkt bei Ihnen zu Hause

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, trägt viel Verantwortung. Gleichzeitig tauchen im Alltag oft ganz praktische Fragen auf: Wie gelingt ein sicherer Transfer vom Bett in den Sessel? Welches Hilfsmittel entlastet beim Duschen? Welche Leistungen lassen sich kombinieren, wenn die bisherige Unterstützung nicht mehr reicht? Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI schafft […]

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, trägt viel Verantwortung. Gleichzeitig tauchen im Alltag oft ganz praktische Fragen auf: Wie gelingt ein sicherer Transfer vom Bett in den Sessel? Welches Hilfsmittel entlastet beim Duschen? Welche Leistungen lassen sich kombinieren, wenn die bisherige Unterstützung nicht mehr reicht? Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI schafft dafür einen festen, persönlichen Termin. Eine qualifizierte Pflegefachkraft kommt in die Wohnung, betrachtet die aktuelle Situation gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person und den Angehörigen und gibt konkrete Empfehlungen.

NATALEX führt diese Pflegeberatung in Bonn, Sankt Augustin, Bornheim, Alfter, Troisdorf und weiteren Orten der Umgebung durch. Die Teams starten von drei regionalen Anlaufpunkten in Bonn-Dransdorf, Bonn-Hardtberg/Duisdorf und Sankt Augustin-Hangelar. Der eigentliche Beratungseinsatz findet jedoch dort statt, wo die Pflege organisiert wird: bei Ihnen zu Hause.

Was ist die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI?

Der gesetzliche Beratungseinsatz begleitet Menschen, die Pflegegeld beziehen und ihre Versorgung überwiegend selbst organisieren. Meist übernehmen Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen die tägliche Pflege. Der Termin soll die Qualität der häuslichen Versorgung sichern und den Pflegenden fachliche Hilfe geben. Er ist weder eine Pflegegradbegutachtung noch eine Prüfung der Wohnung. Im Mittelpunkt steht die Frage, was im Alltag gut funktioniert und wo fachlicher Rat die Situation sicherer oder leichter machen kann.

Wer muss den Beratungseinsatz abrufen?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 müssen die Beratung regelmäßig abrufen, wenn sie Pflegegeld nach § 37 SGB XI erhalten. Das gilt auch bei einer Kombinationsleistung, sofern anteilig Pflegegeld gezahlt wird. Wer Pflegegrad 1 hat oder ausschließlich Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes nutzt, unterliegt dieser Pflicht nicht. Diese Personen können dennoch einmal pro Halbjahr eine Beratung im eigenen Zuhause in Anspruch nehmen.

Wie oft ist die Pflichtberatung 2026 nötig?

PflegesituationRegelung 2026
Pflegegrad 2 oder 3 mit PflegegeldEin verpflichtender Beratungseinsatz pro Halbjahr
Pflegegrad 4 oder 5 mit PflegegeldEin verpflichtender Beratungseinsatz pro Halbjahr; freiwillig ist weiterhin eine Beratung pro Vierteljahr möglich
Pflegegrad 1Keine Pflicht; Anspruch auf eine Beratung pro Halbjahr
Ausschließlich PflegesachleistungenKeine Pflicht; Anspruch auf eine Beratung pro Halbjahr

Seit dem 1. Januar 2026 gilt damit für die Pflegegrade 2 bis 5 derselbe verpflichtende Mindestabstand. Für Pflegegrade 4 und 5 können zusätzliche vierteljährliche Termine sinnvoll sein, wenn sich der Gesundheitszustand rasch verändert oder Angehörige stärker belastet sind. Der erste Termin muss im eigenen Zuhause stattfinden. Nach aktueller Rechtslage kann auf Wunsch bis einschließlich 31. März 2027 grundsätzlich jede zweite Beratung per Videokonferenz erfolgen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. NATALEX setzt den Schwerpunkt auf den persönlichen Besuch vor Ort, weil sich viele praktische Fragen dort am besten klären lassen.

Mehr als ein Pflichttermin: Was die Beratung im Alltag bringt

Eine gute Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI knüpft an der tatsächlichen Lebenssituation an. Die Pflegefachkraft fragt zum Beispiel nach Mobilität, Körperpflege, Essen und Trinken, Medikamenten, nächtlicher Unruhe oder Sturzrisiken. Sie zeigt einfache Handgriffe, erklärt geeignete Pflegehilfsmittel und achtet darauf, ob die Pflegeperson körperlich oder zeitlich an Grenzen kommt. Empfehlungen entstehen im Gespräch und richten sich nach dem individuellen Bedarf.

Ein Beispiel: Eine Tochter unterstützt ihren Vater in Duisdorf morgens beim Aufstehen. Seit einigen Wochen fällt der Transfer schwerer. Beim Beratungseinsatz zeigt die Fachkraft eine rückenschonende Bewegungsfolge, bespricht eine geeignete Aufstehhilfe und erklärt, an wen sich die Familie wegen einer möglichen Verordnung wenden kann. So wird aus einer allgemeinen Frage eine umsetzbare Lösung.

So läuft ein Beratungseinsatz in Bonn und Umgebung ab

1. Termin anfragen

Rufen Sie NATALEX an oder senden Sie eine Anfrage über die Website. Halten Sie nach Möglichkeit den Namen der pflegebedürftigen Person, die Anschrift, den Pflegegrad, die Pflegekasse und den nächsten Nachweiszeitraum bereit. Teilen Sie auch mit, ob erstmals Pflegegeld bewilligt wurde oder ob bereits frühere Beratungseinsätze stattgefunden haben. Das Team ordnet die Anfrage dem passenden regionalen Standort zu und vereinbart ein Zeitfenster für den Hausbesuch.

2. Pflegefachkraft kommt zu Ihnen

Die Beratungsperson kommt für die Pflegeberatung ins Zuhause der pflegebedürftigen Person. Ein Angehöriger oder eine andere Pflegeperson sollte möglichst teilnehmen, denn viele Fragen betreffen die gemeinsame Organisation. Eine besondere Vorbereitung der Räume ist nicht nötig. Zeigen Sie die Pflegesituation so, wie sie im Alltag tatsächlich aussieht. Nur dann kann die Fachkraft passend beraten.

3. Bedarf, Fragen und Entlastung besprechen

Im Gespräch erläutern Sie, wer welche Aufgaben übernimmt und wo Schwierigkeiten auftreten. Die Pflegefachkraft prüft gemeinsam mit Ihnen, ob die Versorgung gesichert ist, und gibt praktische Hinweise. Mögliche Themen sind Sturzvorbeugung, Hautschutz, Lagerung, Inkontinenz, Ernährung, Demenz, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung, Pflegekurse oder Entlastungsangebote. Auch eine neue Aufteilung zwischen Pflegegeld und professionellen Pflegesachleistungen kann zur Sprache kommen.

4. Nachweis für die Pflegekasse

Nach dem Termin dokumentiert die Beratungsperson die Durchführung. Mit Ihrer Einwilligung können notwendige Empfehlungen an die Pflegekasse übermittelt werden. Die Kosten des gesetzlich vorgesehenen Einsatzes trägt die Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen; NATALEX rechnet die Beratung direkt ab. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung kurz nach dem Ablauf für Ihre Versicherung, falls Sie privat versichert sind.

Checkliste: Das hilft beim Beratungstermin

  • Schreiben Sie Fragen und schwierige Alltagssituationen vorab auf.
  • Legen Sie den Bescheid über den Pflegegrad und Schreiben der Pflegekasse bereit.
  • Notieren Sie vorhandene Hilfsmittel und offene Anträge.
  • Halten Sie einen aktuellen Medikamentenplan bereit, wenn gesundheitliche Fragen eine Rolle spielen.
  • Bitten Sie die wichtigste private Pflegeperson, am Gespräch teilzunehmen.
  • Sprechen Sie Überlastung, Schmerzen oder Unsicherheiten offen an.

Pflegeberatung in der Nähe: kurze Wege in der Region Bonn

Für einen Beratungseinsatz ist regionale Erreichbarkeit besonders wichtig. Termine lassen sich leichter abstimmen, wenn der Pflegedienst die Wege, Stadtteile und Versorgungsangebote vor Ort kennt. NATALEX bündelt Anfragen über drei Standorte und organisiert von dort die Hausbesuche.

  • Bonn-Dransdorf, Bunsenstraße 5: regionale Anlaufstelle für die Pflegeberatung Dransdorf sowie angrenzende Bonner Stadtteile.
  • Bonn-Hardtberg/Duisdorf, Rochusstraße 180: gut gelegen für die Pflegeberatung Duisdorf, Hardtberg, Lengsdorf und den westlichen Bonner Raum.
  • Sankt Augustin-Hangelar, Kölnstraße 107:Ausgangspunkt für die Pflegeberatung Sankt Augustin, Hangelar und umliegende Orte.

Darüber hinaus führt NATALEX Beratungseinsätze in Bornheim, Alfter und Troisdorf sowie nach Absprache in weiteren Orten rund um Bonn durch. Wer etwa einen Beratungseinsatz Bornheim oder eine Pflegeberatung Alfter sucht, kann die Verfügbarkeit für die eigene Adresse direkt erfragen. In Bonn gehören je nach Tourenplanung auch Stadtteile wie Endenich, Tannenbusch, Lessenich oder Beuel zum erreichbaren Umfeld. Entscheidend bleibt: Sie müssen nicht zu einem Standort fahren, denn in der Regel findet die Pflegeberatung zu Hause statt.

Was passiert, wenn der Termin versäumt wird?

Die pflegebedürftige Person muss den verpflichtenden Einsatz selbst rechtzeitig organisieren. Fehlt der Nachweis, kann die Pflegekasse das Pflegegeld zunächst kürzen und bei wiederholtem Versäumnis entziehen. Warten Sie deshalb nicht bis zum letzten Tag des Halbjahres. Falls eine Frist bereits abgelaufen ist, vereinbaren Sie umgehend einen Termin und informieren Sie die Pflegekasse. Eine schnelle Reaktion verhindert nicht automatisch jede Kürzung, zeigt aber, dass Sie die Beratung nachholen.

Wenn Beratung allein nicht mehr reicht

Manchmal zeigt der Hausbesuch, dass kleine Tipps genügen. Manchmal braucht die Familie zusätzliche Unterstützung. NATALEX bietet nicht nur die Pflegeberatung 37.3 SGB XI an, sondern arbeitet als ambulanter Pflegedienst. Je nach Bedarf können Grundpflege, ärztlich verordnete Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung, Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege infrage kommen. Die Leistungen lassen sich passend zur persönlichen Situation zusammenstellen und anpassen.

Ein Beratungstermin verpflichtet Sie nicht, weitere Leistungen zu buchen. Er kann jedoch sichtbar machen, welche Hilfe Angehörige entlastet und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person erhält. Nutzen Sie das Gespräch deshalb auch, wenn Sie erstmals ambulante Unterstützung organisieren oder eine bestehende Versorgung neu aufteilen möchten.

Beratungseinsatz Termin vereinbaren: NATALEX kommt zu Ihnen

Sie benötigen eine Pflichtberatung Pflegegrad 2, einen Beratungseinsatz Pflegegrad 3 oder eine Pflegeberatung bei Pflegegrad 4 oder 5? Vereinbaren Sie Ihren Hausbesuch frühzeitig mit NATALEX. Unter 0228 / 240 40 147 oder über die Website pflege-natalex.de erreichen Sie das Team für Bonn und die umliegenden Orte. Nennen Sie bei der Anfrage Ihren Wohnort, Pflegegrad und gewünschten Zeitraum. NATALEX stimmt den Termin mit Ihnen ab und klärt auf Wunsch auch, welche weitere ambulante Unterstützung zu Ihrer Situation passt.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Ist der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 verpflichtend?

Ja, wenn die pflegebedürftige Person Pflegegeld erhält. 2026 muss sie einmal pro Halbjahr einen Beratungseinsatz abrufen. Bei ausschließlichem Bezug von Pflegesachleistungen besteht keine Pflicht.

Wie oft brauchen Pflegegrad 4 und 5 die Beratung?

Seit 1. Januar 2026 ist ein Termin pro Halbjahr verpflichtend. Zusätzlich können Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 weiterhin einmal pro Vierteljahr eine Beratung nutzen. Die Zusatztermine sind freiwillig.

Muss ich für die Pflegeberatung zu einem NATALEX-Standort kommen?

Die Standorte in Bonn-Dransdorf, Bonn-Hardtberg/Duisdorf und Sankt Augustin-Hangelar dienen als regionale Anlaufpunkte. Der Beratungseinsatz findet bei der pflegebedürftigen Person zu Hause statt.

Wer bezahlt den Beratungseinsatz?

Die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen übernimmt die Kosten des gesetzlich vorgesehenen Einsatzes. NATALEX rechnet in der Regel direkt mit dem Kostenträger ab.

Kann der Termin per Video stattfinden?

Der erste Beratungseinsatz nach 37 Abs. 3 SGB XI muss persönlich in dem zu Hause der pflegebedürftigen Person erfolgen. Nach dem im Oktober 2026 geltenden Recht kann auf Wunsch grundsätzlich jede zweite Beratung bis einschließlich 31. März 2027 per Videokonferenz stattfinden, wenn die technischen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung, welche Form für Ihren Fall möglich und sinnvoll ist.

Kann NATALEX nach der Beratung auch die Pflege übernehmen?

Als ambulanter Pflegedienst kann NATALEX bei Bedarf weitere Leistungen anbieten, etwa Grundpflege, Behandlungspflege, Unterstützung im Haushalt, Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege. Welche Kombination passt, klärt das Team gemeinsam mit Ihnen. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.

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