Niedrigschwellige Angebote
Pflegebedürftigen, die in der häuslichen Umgebung gepflegt werden stehen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung.
Neben der Spektrum der Gruppen- oder Einzelangebote, können auch Entlastungsangebote im Bereich Hauswirtschaft in Anspruch genommen werden.Der pflegebedürftige erhält monatlich einen zweckgebundenen Betrag von der Pflegekasse.
Mögliche Angebote sind:
- Gedächtnistraining
- Beschäftigungstherapie mit Ergotherapeuten
- Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Begleitung zu Veranstaltungen, Spaziergängen oder Ausflügen
- Begleitung/Hilfestellung zum Einkaufen
- Förderung der Aktivierung
- Gespräche führen
- u.v.m.
Wer erhält den Entlastungsbeitrag der Pflegekasse ?
Alle Pflegebedürftige im häuslichen Bereich erhalten automatisch ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich.
Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Der Anspruch ist erfüllt, sobald eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und ein Pflegegrad festgestellt wurde.
09/06/17
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