Haushaltshilfe
Die Krankenkassen unterstützen, unter bestimmten Voraussetzungen, Sie bei den Kosten einer Haushaltshilfe.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Vor oder nach einer Geburt:
- Sie können wegen erheblicher Schwangerschaftsbeschwerden den Haushalt nicht selber führen
- In Ihrem Haushalt leben keine Personen, die diese Arbeit für Sie übernehmen können
Während/ nach Krankenhausbehandlung:
Sie haben einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Sie ins Krankenhaus müssen oder an Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen. Auch wenn Sie bereits schwer erkrankt sind oder sich eine bestehende Krankheit akut verschlimmert hat, steht Ihnen eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen zu.Sie erhalten dann von Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlung. Dies gilt besonders nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
Darüber hinaus können Sie eine Haushaltshilfe beantragen, wenn
- Sie ein Kind haben, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Sie ein Kind haben, das beeinträchtigt und daher auf Hilfe angewiesen ist
- in Ihrem Haushalt keine weitere Person lebt, die Ihnen im Haushalt helfen könnte
In diesen Fällen muss Ihr Hausarzt vor Beantragung eine körperliche oder gesundheitliche Einschränkung bei Ihnen feststellen, damit die Krankenkasse Ihnen eine Haushaltshilfe genehmigt.
Ich habe keine Kinder. Kann ich trotzdem eine Haushaltshilfe beantragen?
Nach Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation stellt die Krankenkasse Ihnen für bis zu 4 Wochen eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist auch hier, dass Ihr Hausarzt eine körperliche oder gesundheitliche Einschränkung bei Ihnen feststellt.
Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe?
Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse einen formlosen Antrag zuschicken.
Gerne helfen wir Ihnen beim ausfüllen des Antrags!
09/06/17
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