Essen auf Rädern
Unter Essen auf Rädern versteht man die tägliche oder regelmäßige Lieferung fertig zubereiteter Mahlzeiten bis an die Wohnungstür oder in die Wohnung des Kunden. Man bezeichnet diese auch häufig als Menüservice oder auch Mahlzeitendienst.
Bei den verschiedenen Anbietern gibt es immer die Möglichkeit der Menüauswahl.
Gibt es auch Diät- oder Sonderkostformen?
Ja, die meisten Anbieter haben folgende Angebote;
Bekomme ich Zuschüsse und von wem, wenn ich Essen auf Rädern beziehe?
In der Regel müssen Sie die Kosten für Ihr Essen auf Rädern selbst begleichen.
Einen Zuschuss für Essen auf Rädern erhalten Sie nur bei:
Vorliegen eines sog. „Mehrbedarfs“ (Abs. 5 § 30 SGB XII). Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Sie sind krank, erholen sich gerade nach einer Operation/ Erkrankung oder sind behindert.Sie brauchen aus diesem Grunde eine kostenaufwändige Ernährung, die einer möglichen Mangelernährung vorbeugt, können es sich aber finanziell nicht leisten, die Mehrkosten für eine solche Ernährung selbst zu bezahlen.
- Reicht Ihr Einkommen/ Ihre Rente nicht aus, um sich regelmäßig Essen auf Rädern zu bestellen, können Senioren/ Personen mit voller Erwerbsminderung von den Sozialämtern Zuschüsse für jede Mahlzeit bekommen. Auch wenn Sie bereits Hartz IV erhalten, bekommen Sie einen Sonderzuschuss, wenn Sie nicht in der Lage sind zu kochen oder an einem kostenlosen Mittagstisch teilzunehmen. Auch Geringverdiener mit weniger als durchschnittlich 764 Euro Einkommen können beim Sozialamt einen Zuschuss für den Menüservice erhalten.
Wie kann ich Essen auf Rädern bestellen?
Wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen jederzeit sehr gerne weiter!
30/05/17
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