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AMBULANTER PFLEGEDIENST

NACHRICHTEN

Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK)

Der MDK ist der sozialmedizinische Begutachtungs- und Beratungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Kranken- und Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, den MDK bei wichtigen Leistungsentscheidungen mit Begutachtungen zu beauftragen

Im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen überprüft der MDK die Pflegebedürftigkeit des Versicherten.Der MDK ist des Weiteren dafür zuständig, dass Versicherte alle Leistungen erhalten, die ihnen im Krankheits- oder Pflegefall zustehen

Die Aufgaben unterscheidet man in 4 Säulen:

  • Begutachtungen für die Krankenversicherungen (Gutachten bei Arbeitsunfähigkeit, Reha Maßnahmen)
  • Beratung in medizinischen Versorgungsfragen
  • Sicherung der Pflegequalität (Qualitätsprüfungen in Senioreneinrichtungen, ambulante Dienste)
  • Begutachtungen für die Pflegeversicherung (Ermittlung Pflegebedürftigkeit/ Pflegegrade)

 

09/06/17

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