Der Bewohnerbeirat
Der Bewohnerbeirat (ehemals Heimbeirat) ist ein Gremium, durch das die Bewohner einer Einrichtung für alte, pflegebedürftige oder behinderte Menschen in Angelegenheiten des Einrichtungsbetriebs mitwirken.
Der Bewohnerbeirat ist eine Interessenvertretung von Bewohner/innen gegenüber der Einrichtungsleitung und dem Einrichtungsträger. Der Beirat wird von den Bewohner/innen einer Einrichtung alle 2 Jahre gewählt.
Die Mitglieder des Bewohnerbeirats müssen nicht immer Bewohner/innen sein, diese können auch aus dem Kreis der Angehörigen oder sonstiger Vertrauenspersonen sein. Die Wohn- und Betreuungsbehörde (ehemals Heimaufsicht) kann ebenfalls Personen vorschlagen.
Wie groß muss die Anzahl der Mitglieder des Bewohnerbeirats sein?
bis 50 Bewohner/innen = drei Mitglieder
51 bis 150 Bewohner/innen = fünf Mitglieder
151 bis 250 Bewohner/innen = sieben Mitglieder
>250 Bewohner/innen = neun Mitglieder
dabei darf sie Zahl, der Mitglieder, die nicht in der Einrichtung leben höchstens:
bis 50 Bewohner/innen = ein Mitglied
51 bis 150 Bewohner/innen = zwei Mitglieder
151 bis 250 Bewohner/innen = drei Mitglieder
> 250 Bewohner/innen = vier Mitglieder
betragen.
09/06/17
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