Beratungsgespräche in der Pflege
Die Beratung innerhalb der Pflege verfolgt immer das Ziel „Hilfe zur Selbsthilfe“. Demnach soll sie Selbsthilfekompetenzen und Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen sowohl fördern, als auch erhalten,Die Beratung baut auf den Ressourcen des Pflegebedürftigen auf. Es sollen Informationen und Wissen vermittelt werden, des Weiteren soll dem Pflegebedürftigen geholfen werden sich zu orientieren und Lösungen zu entwickeln. Dabei darf dem Pflegebedürftigen auf keinen Fall seine eigene individuelle Entscheidung abgenommen werden.
Beratung im pflegerischen Bereich kann
• Präventiv (vorbeugend)
• Kurativ (heilend)
• Rehabilitativ
• Aufklärend (prophylaktische Maßnahmen, Informationen bei chronischen Krankheiten)
sein.
In der Pflege werden Beratungsgespräche zu den Expertenstandards gefordert.
Jeder Pflegebedürftige, der Pflegegeld nach § 37 Abs.1 SGB XI bezieht, hat bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, sowie bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.
Wenden Sie sich gerne an uns, wir helfen Ihnen sehr gerne weiter!
09/06/17
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